Auf der Website des Parlamentes wurde am 21. Dezember ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veröffentlicht: WD 3- 288/2020 BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 19/10191), es kann als PDF heruntergeladen werden. In dem siebenseitigen Papier, das sachlich die Pro- und Contra- Argumente der Debatte untersucht, heißt es u.a.:
„Der hier betrachtete Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019 ist als schlichter Parlamentsbe-schluss zu bewerten. Er ist nicht auf der Basis einer spezifischen rechtlichen Regelung ergangen und hat daher keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane. Der Beschluss stellt eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte dar.“
Bemerkenswert ist u.a. die folgende Passage, die sich der Frage widmet, ob ein solcher Beschluß, würde er in Gesetzesform gegossen, verfassungsrechtlich unproblematisch wäre:
„Ein Gesetz, das lediglich das Ziel hat, die Nutzung von öffentlichen Räumen für Personen zu un-terbinden, denen eine Verfolgung von Zielen der BDS-Bewegung vorgeworfen wird, knüpft an eine bestimmte Meinung an und wäre daher kein allgemeines Gesetz i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG. Die Meinungsfreiheit ist nicht erst dann berührt, wenn das grundrechtlich geschützte Verhalten selber eingeschränkt oder untersagt wird. Es genügt, dass nachteilige Rechtsfolgen daran geknüpft wer-den.17 Mit einem solchen Gesetz würde zwar nicht die Meinung als solche verboten, Personen oder Gruppen, die mit dieser Meinung sympathisieren, würden aber beim Zugang zu öffentlichen Räumen benachteiligt.
Es ist nicht ersichtlich, welches unabhängig von bestimmten Meinungsinhalten zu schützende Rechtsgut ein derartiges Gesetz schützen würde, da es explizit auf eine bestimmte Meinung abzielen und diese Meinung durch einen Nutzungsausschluss öffentlicher Räume sanktionieren würde. Allein die Äußerung dieser Meinung gefährdet noch nicht die öffentliche Ordnung als Friedlich-keit der öffentlichen Auseinandersetzung. Ein derartiges Gesetz wäre nicht mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu vereinbaren und daher verfassungswidrig.“
Auch wenn es sich ’nur‘ um ein Gutachten handelt, ist die Klarheit der Argumentation bemerkenswert. Die Debatte um ‚BDS‘ ist damit nicht beendet, aber vielleicht hilft es dabei, die Diskussion zu versachlichen.
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Hier ein Kommentar in der taz von Stefan Reinicke zu dem Gutachten.
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