Vorstand des diAK e.V.
diAK-Erklärung aus Anlaß der Erinnerung
an den Teilungsplan der Vereinten Nationen
vom 29. November 1947
Jede Option für eine zukünftige Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes muß sich an den im Teilungsplan der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 formulierten Prinzipien orientieren. Im Beschluß der Vereinten Nationen sind die kollektiven Rechte zweier Gemeinwesen verankert, deren Verwirklichung unabdingbar für eine gerechte und dauerhafte Friedensregelung ist.
Angesichts der Verwobenheit beider Gesellschaften und des voranschreitenden Siedlungsbaus, der die Gründung eines lebensfähigen palästinensischen Staates immer schwieriger werden läßt, geben viele Akteure die Zwei-Staaten-Regelung auf.
In der Tat sind bei der Umsetzung der Prinzipien des Teilungsbeschlusses kreative Ideen auszuloten. Konföderative Lösungen oder die Trennung von Staatsbürgerschaft und territorialer Souveränität könnten Auswege darstellen, solange sie die individuellen und kollektiven Rechte gleichermaßen verwirklichen. Eine einfache Absage an die Zwei-Staaten-Regelung hingegen verstärkt die Hoffnungs- und Ausweglosigkeit nur, ohne gangbare Alternativen aufzuzeigen.
Die nunmehr seit 48 Jahren anhaltende Besatzung gebiert nicht nur Gewalt, wie sie seit Oktober 2015 in Israel und den besetzten Gebieten wieder zu erleben ist. Die Besatzung stellt selbst eine Form der strukturellen Gewalt dar, die die Menschenrechte der Palästinenser(innen) massiv verletzt. Frieden und Sicherheit für Israel sind ohne Frieden und Sicherheit für die Palästinenser nicht zu erreichen. Gewalt zu minimieren, Leib und Leben der Menschen in der Region zu schützen ist eine unaufgebbare Prämisse.
Angesichts der zementierten Unebenbürtigkeit der Konfliktparteien besitzt die israelische Regierung eine besondere Verantwortung, Wege zu einer Regelung des Konflikts zu eröffnen, die auch der Gegenseite die Verwirklichung ihrer legitimen Rechte nicht verhindert. Je länger die Besatzung anhält, desto größer werden die Gefahren für die israelische Demokratie.
Für das Engagement im Rahmen des diAK bedeutet dies das Festhalten an folgenden Punkten:
- Ein Denken in den Kategorien von Entweder-Oder, schwarz oder weiß ist keine Option.
- Die Rechte des Einen dürfen nicht auf Kosten des Anderen verwirklicht werden. Beide Gruppen haben Anspruch auch auf die Verwirklichung ihrer kollektiven Rechte. Diese Rechte bestehen sui generis und sind nicht voneinander abhängig oder ableitbar.
- Dies bedeutet für den diAK auch das Eintreten für die Respektierung und Weiterentwicklung von Völker- und Menschenrecht.
- Die Forderung nach einem Friedensprozeß darf nicht ohne klare Zielperspektive und einen verbindlichen Fahrplan ihrer Implementierung bleiben. Verhandlungen um der Verhandlung willen dienen letztlich nur der Aufrechterhaltung des Status-quo.
- Regional Denken! Der Konflikt betrifft nicht nur Israel und Palästina, eine Friedensregelung muß eine regionale Dimension aufweisen, wie sie z.B. die Arabische Friedensinitiative formuliert hatte.
Auch wenn viele von uns mit Frustration und Hilflosigkeit kämpfen, es schwer geworden ist, eine Perspektive für eine wenn auch begrenzte Wirksamkeit des eigenen Handelns zu sehen, dürfen wir – um der Menschen willen und um der Chancen auf Leben – nicht aufgeben und nicht in unserem Engagement nachlassen.
Berlin, 29. November 2015
Die Erklärung als PDF-Datei findet sich hier: diAK_2015_Erklaerung_zum_29_11