UNESCO-Weltdokumentenerbe

Das Exemplar des Babylonischen Talmuds der Bayerischen Staatsbibliothek ist in die Liste aufgenommen worden

Der bedeutende Babylonische Talmud der Bayerischen Staatsbibliothek ist in das Register des UNESCO-Weltdokumentenerbes aufgenommen. Die Münchner Handschrift des Babylonischen Talmuds (Cod.hebr. 95) ist die einzige weltweit, in der der gesamte Text des Talmuds enthalten ist.

Neben der Hebräischen Bibel ist der Talmud die zweite textliche Grundlage des Judentums. Dieses Kompendium von Kommentaren zur Torah, von gottesdienstlichen Praktiken, Verhaltensregeln, Überlieferungen und Erzählungen ist in zwei Versionen bekannt: dem ‚Palästinischen‘ oder ‚Jerusalemer Talmud‘, der im oströmischen Palästina zusammengestellt wurde, und dem ‚Babylonischen Talmud‘ im sassanidischen und früharabischen Irak. Der umfangreichere Babylonische Talmud wird als vorrangig angesehen. Der Codex hebraicus 95 der Bayerischen Staatsbibliothek, bekannt als die Münchner Handschrift des Babylonischen Talmuds, ist die einzige erhaltene Handschrift weltweit, die den gesamten Text umfaßt. Sie bewahrt eine Textquelle von größter Bedeutung für das Judentum und einen der wichtigsten religiösen Quellentexte der Menschheit. Der Codex ist eine der wertvollsten Handschriften in der reichen Handschriftensammlung der Bayerischen Staatsbibliothek. Die UNESCO hat sie im April 2025 in das Internationale Register Memory of the World aufgenommen.

Die beiden Teile des Babylonischen Talmuds, die Mischna und die Gemara, wurden etwa vom 2. bis zum 8./9. Jahrhundert n. Chr. schriftlich fixiert. Die Münchner Handschrift wurde am 17. Tevet 5103 (hebräisches Datum), d. h. am 15. Dezember 1342 n. Chr., in Frankreich fertiggestellt, wie das Kolophon auf Blatt 563 verso vermerkt. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts befindet sich der Codex in Deutschland. Er wurde Ende des 18. Jh. vom Augustinerchorherrenstift Polling erworben und gelangte 1803 im Rahmen der Säkularisation in den Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek. Der Codex überlebte Jahrhunderte der Verfolgung im Mittelalter, in der Neuzeit und selbst die Greueltaten der Nazis in Deutschland und die Zerstörung der Bibliothek durch Fliegerbomben im Zweiten Weltkrieg.

Mit ihrem Kontext und ihrer Geschichte bildet diese Handschrift eine Brücke zwischen Orient und Okzident und ist von wahrhaft weltweiter Bedeutung. Aufgrund ihrer Unikalität, ihrer Geschichte, ihres wissenschaftlichen Wertes und ihrer religiösen Bedeutung zählt die Münchner Handschrift des Babylonischen Talmuds zu den kostbarsten Buchschätzen der Menschheit.

Generaldirektor Dr. Klaus Ceynowa: „Wir freuen uns sehr über die Aufnahme des Babylonischen Talmuds in die Liste des UNESCO-Weltdokumentenerbes. Dies unterstreicht die Einzigartigkeit und globale Bedeutung dieser wertvollen Handschrift.“

Die Handschrift wurde bereits 2003 von der Bayerischen Staatsbibliothek vollständig digitalisiert. Sie wird im Katalog und in den Digitalen Sammlungen der Bibliothek sowie in der Deutschen Digitalen Bibliothek präsentiert.

Codex Hebr. 95 536 verso – Kolophonvermerk

(c) Bayerische Staatsbibliothek (https://syncandshare.lrz.de/getlink/fiH1zYj3mw6Y1WQzBu73iv/)

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Deutschlands Rolle

Hanno Hauenstein ordnet auf dem Blog Jacobin.de die Logik hinter den Aussagen des ‚Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein‘ ein, der Trumps Gazaplänen etwas Positives abgewinnen konnte ….: Bedingungslose Unterstützung für Israels Krieg gegen Gaza – allgemein geltendes Völkerrecht spielt dabei keine Rolle mehr …

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Dienstag, den 18. Februar 2025 von 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr.

Das Thema des Abends lautet: 

„Völkerrechtliche Herausforderungen der deutschen Nahostpolitik: Verpflichtungen vor IGH und IStGH?“

Dieses Fachgespräch soll eine Plattform bieten, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen und Implikationen des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 sowie der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Mitglieder der Hamas-Führung und der israelischen Regierung vom 21. November 2024 aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.

Unser Ziel ist es, eine informierte und offene Diskussion mit einem völkerrechtlichen Schwerpunkt zu ermöglichen. Es geht vor allem darum, Brücken zu bauen und Räume für einen guten Austausch zu schaffen.

Expert*innen und Panelist*innen:

·        Valentin Jeutner, Außerordentlicher Professor für Völkerrecht an der Universität Lund, Schweden

·        Frank Meyer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht mit Schwerpunkt auf internationalen Bezügen an der Universität Heidelberg

·        Silvia Steininger, Postdoktorandin und Dozentin für Völkerrecht, EU-Recht und Rechtsvergleichung an der Hertie School of Governance in Berlin sowie Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg

Die Moderation übernimmt Katja Anders (ASJ Berlin).

Die Zugangsdaten zur Veranstaltung lauten wie folgt:

Link:https://spd-konferenz.webex.com/spd-konferenz/j.php?MTID=mcb0727da53ca0838f1c6a96f29df1a9d

Meetingkennnummer: 2788 612 6780

Passwort: YFkY3HtBU37 (i.d.R.n.n.)

Telefonische Einwahl: +49-619-6781-9736

Humanitarian Situation Update #247

Neueste Zahlen und Entwicklungen vom OCHA-Büro der Vereinten Nationen

Zur Zukunft der UNRWA

Ein Statement der International Crisis Group

18. September 2024

Aufbauen …

Den Tag danach vorzubereiten, nötig, heikel, unabweisbar, … und doch es scheint die Quadratur des Kreises. Wer ist der Herr des Verfahrens („Ownershio“)? Die UNDP, die Entwicklungsorganisation der Vereinten Nationen hat die IUAV University of Venice mit einem Plan beauftragt … und es alles recht machen, das geht ganz offentlich nicht.

Hier der Bericht dazu auf TheMediaLine.

Genfer Konventionen

In Tagen wie diesen, an denen noch mehr Unsicherheit herrscht als schon sonst, noch mehr Ängste und Sorgen die Menschen bedrücken, lohnt ein Blick auf das aktuelle Heft der apuz | Aus Politik und Zeitgeschichte 30-32/2024 (Digital und analog zugänglich)

Der Versuch, die Gewalt des anarchischen internationalen politischen Systems der Staaten durch die Herrschaft des Rechts „einzuhegen“ wird wohl noch lange nicht überflüssig sein, aber jeder Erfolg zählt hier …

„Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde.

Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher.“