Zorn ist kein Grund, Protest zu verbieten

„Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser. Zorn ist kein Grund, Protest zu verbieten“,

 schreibt Ralf Michaels zum Versammlungsverbot für palästinensische Kundgebungen am Wochenende in Berlin. Ein Beitrag mit klaren rechtlichen Erläuterungen und einer Bestandsaufnahme dazu, wie legitime Rechte von Bevölkerungsgruppen immer weiter eingeschränkt werden. 

Ralf Michaels ist der Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor für globales Recht an der Queen Mary University London sowie Professor für Recht an der Universität Hamburg.

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