Der Streit um den Bundestagsbeschluß zu BDS erreicht wieder einmal die Gerichte
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist eine Gruppe von Palästina-Aktivist:innen mit ihrer Klage gegen den Deutschen Bundestag in der ersten Instanz gescheitert. Da das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen hat, und die Klagenden bereits angekündigt haben, auch zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg zu ziehen, ist ein langer Rechtsweg zu erwarten. Am Ende dürfte es zu einer Grundsatzentscheidung kommen, die die verfassungsrechtlichen Fragen des Falles vielleicht besser klären kann. Die politische Debatte kann aber der Rechtsweg nicht ersetzen.