Friedliche Lösung bevorzugt

Dem Gründungszweck und Ziel des diAk entsprechend, stehen auf diesem Blog bevorzugt Beiträge zu Israel, Palästina, Deutschland im gemeinsamen Denken und im besten Fall in analytisch-kritischer Betrachtung zu Regierungspolitiken allerseits von Elbe, Rhein, Jordan und all den lebensnot- und wert-vollen Wassern. Dem Friedensgedanken umfassend verpflichtet, das ist unser Ansatz und bleibt es.

Und doch sind wir, Menschen aller Gesellschaften, ist unsere Haltung in den Fragen der harten Machtpolitik von Regierungen letztendlich nicht entscheidend. Auch Gesetze und Beschlüsse werden von Regierungen nach Spielart gedehnt, um dem Zweck einer gewollten Entscheidung zu genügen und bestenfalls zu rechtfertigen. Dabei lehnt die Mehrheit der Bevölkerung in der BRD bewaffnete Auslandseinsätze ab. Und sollten Politiker und Politikerinnen nicht zuerst an das denken, was die meisten Staaten nach dem zweiten Weltkrieg unterzeichnet und wozu sie sich verpflichtet haben: an die „universellen Ziele und Grundsätze“ der Vereinten Nationen, die „die Verfassung der Staatengemeinschaft“ ist. Die Charta wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Durch die Veröffentlichung des deutschen Textes am 9. Juni 1973 (nachdem beide deutsche Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen geworden waren) als amtliche Fassung der Bundesrepublik Deutschland im Bundes-gesetzblatt wurden die Charta und das Statut des Statut des Internationalen Gerichtshofs auch formel Teil des deutschen Rechtsordnung.

Die BRD ist kein Einzelbeispiel bei der nach eigenen Interessen erfolgenden Auslegung von Völkerrechtsprinzipien, aber unser erster Adressat: Nehmen wir uns unser ‚Wahlrecht‘ und unsere ‚Wahlpflicht‘ und prüfen wir in diesem Auseinandersetzung die ambitionierten Politikerinnen und Politiker auf deren Rechtsauffassung von Krieg und Frieden.

Der exzellente Beitrag der Schriftstellerin Daniela Dahn, einer Stimme aus dem Spektrum, bietet wenige Tage vor dem 22. Juni einen lesenswerten Gedankenanstoß dazu:

„Die strikte Ablehnung von Militäreinsätzen im Ausland ist unter den jetzigen Bedingungen vom Völkerrecht nicht nur gedeckt, sondern geboten.“

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