Der Internationale Strafgerichtshof und Palästina

Entscheidung in Den Haag gefallen: Zuständigkeit bejaht

Der 1998 durch das Römische Statut gegründete Internationaler Strafgerichtshof hat in einem am 5. Februar 2021 veröffentlichten Beschluß seine Zuständigung für die mögliche Untersuchung von Kriegsverbrechen in ‚Palästina‘ bejaht. Die Entscheidung weist ausdrücklich darauf hin (§ 130), daß damit keine Zuständigkeit oder Entscheidung in Fragen territorialer Angelegenheiten verbunden sei.

Schon im Dezember 2019 hatte die Chefanklägerin am Gericht, Fatou Bensouda erklärt, daß Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Es gebe klare Hinweise, daß im Westjordanland, im Gazastreifen und in Ost-Jerusalem Kriegsverbrechen begangen wurden. Als mögliche Täter verdächtigte sie sowohl israelische Soldaten, bewaffnete Palästinenser und Mitglieder der Hamas, was ein wichtiges und spannendes Verfahren erwarten läßt. Bensouda hatte angekündigt, ein Verfahren zu eröffnen, sobald die Zuständigkeit des Gerichts geklärt sei und dafür die Frage dem Gericht vorgelegt, das nun in einem Dreierauschuß (mit 2:1) darüber befunden hat.

2015 war Palästina durch die Palästinensiche Autonomiebehörde als 123. Mitglied dem Internationalen Strafgerichtshofs beigetreten, Israel ist nicht Mitglied des Gerichtshofes und beabsichtogt auch keinen Beitritt.

Erwartungsgemäß fallen die Reaktion in Israel und Palästina sehr unterschiedlich aus (Times of Israel)(NZZ) (DW).

Hier der Link zu dem 60 seitigen Beschluß.

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