Das Büro der United Nations for the Coordination of Humanitarian Affairs in the occupied Palestinian territory (oPt) hat eine neue Onlinekarte vorgelegt, die sich auch leicht online für Details vergrößern läßt, hier der Link.
Am 19. Juli erklärte der IGH „die gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig“. Da kommt die Frage auf: Wird das Urteil auch Auswirkungen auf die deutsche Außenpolitik haben? Der Rechtswissenschaftler Matthias Goldmann, Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der EBS Universität in Wiesbaden und Juniorprofessor für Internationales Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Goethe Universität Frankfurt, erläutert das Urteil. Und wo steht Deutschlands Außenpolitik?
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen gegründet und nahm im April 1946 seine Tätigkeit auf. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richter;innen, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden. Der Sitz des Gerichtshofs befindet sich im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande).
Der Gerichtshof hat eine doppelte Aufgabe: erstens die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten vorgelegt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht, und zweitens die Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen, die ihm von ordnungsgemäß ermächtigten Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen vorgelegt werden.
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19. Juli 2024: By eleven votes to four, [the court] Is of the opinion that the State of Israel’s continued presence in the Occupied Palestinian Territory is unlawful.
Hier die Schlußseite mit einem Teil der Einzelentscheidungen: (S.78)
Das gesamte Dokument (78 Seiten) findet sich hier. (neben der englischen gbt es auch eine französische Fassung.
19. Juli 2024: By eleven votes to four, [the court] Is of the opinion that the State of Israel’s continued presence in the Occupied Palestinian Territory is unlawful.
Hier die Schlußseite mit einem Teil der Einzelentscheidungen: (S.78)
Das gesamte Dokument (78 Seiten) findet sich hier. (neben der englischen gbt es auch eine französische Fassung.
Das „Enviroment programme“ der Vereinten Nation (UNEP) hat einen ersten, vorläufigen Bericht über die Lage im Gazastreifen vorgelegt, hier das PDF des Gesamtberichtes.
Für wen gilt Völkerrecht? Wer darf wen verfolgen? Für wen gilt der Gerichtshof als Autorität?
In der aufgeheizten Debatte um die Verfolgung der HAMAS-Verbrechen in Israel und um die Legimität der Kriegseinsatzes in Gaza liegen die Positionen weit auseinander.
Die International Crisis Group, auf die wir an dieser Stelle öfter verweisen, hat in eier Q&A-Sektion, die Experten Brian Finucane, Stephen Pomper und Mairav Zonszein eingeladen, [to] „examine the legal and political implications.“
Zur aktuellen Debatte um das Hilfswerk der Vereinten Nationen
Nach der Veröffentlichung des Berichts der VN-Expert:innenkommission über das VN-Palästinenserhilfswerk UNRWA will die deutsche Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit der VN-Organisation im Gazastreifen in Kürze fortsetzen.
„Ohne UNRWA geht es nicht,“, so Frank Schwabe, der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundetagsfraktion, „Es ist richtig, Vorwürfe transparent aufzuarbeiten und Prozesse zu verändern. Aber wir brauchen gleichzeitig maximale Hilfe für die geschundenen Menschen in Gaza. Und das ist ohne UNRWA unmöglich. Deshalb ist die Fortsetzung der Finanzierung durch Deutschland richtig.“
„Angesichts der dramatischen humanitären Lage in Gaza ist die Arbeit der UNRWA nicht nur eine Hilfe, sondern eine Überlebensnotwendigkeit für hunderttausende Menschen“, so die stellvertretende menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundetagsfraktion Derya Türk-Nachbaur, „als Menschenrechtspolitiker*innen der SPD-Fraktion unterstützen wir ausdrücklich eine verbesserte Kontrolle und Transparenz in den Strukturen der UNRWA, die durch den Einsatz internationalen Personals erreicht werden soll. Fakt ist aber auch: Es gibt keine anderen Strukturen, die aktuell die Hilfsleistungen von UNWRA ersetzen könnten. Im Moment geht es um das Überleben von Menschen. Es ist unsere moralische Pflicht, diese Bemühungen zu unterstützen und zu verstärken, besonders jetzt, da die internationale Gemeinschaft durch die G7 bestärkt wurde, die Kapazitäten für humanitäre Hilfe in Gaza vollständig zu nutzen.“
Kein Hinweis auf viele Hamas-Unterstützer
Unter dieser Überschrift berichtet der ORF über die Arbeit der Kommission:
Aus der gemeinsamen Erklärung von Auswärtigem Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
Berlin: Intensiv mit Israels Vorwürfen beschäftigt
Die Bundesregierung habe sich mit den von Israel erhobenen Vorwürfen gegen UNRWA intensiv auseinandergesetzt und sich hierzu eng mit der israelischen Regierung, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Gebern ausgetauscht, ist in der Erklärung weiter zu lesen. Sie werde sich mit ihren internationalen Partnern auch bei der Auszahlung weiterer Mittel eng abstimmen.
Das Beobachterbüro der VN in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten, OCHA, hat einen Bericht zu den dringend notwendigen Hilfsmaßnahmen für die Menschen in Gaza und dem Westjordanland veröffentlicht.