Bundesverfassungsgericht entscheidet diese Woche über deutsche Rüstungsexporte nach Israel
Eine Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Berlin

Am Donnerstag, den 12. Februar 2026, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und palästinensischen Partnerorganisationen unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Menschen, deren Leben durch den Einsatz deutscher Waffen in Gaza bedroht ist, gegen deutsche Rüstungsgenehmigungen vorgehen können.
Der Beschwerdeführer, ein palästinensischer Zivilist aus Gaza, wendet sich gegen Exportgenehmigungen für deutsche Panzergetriebeteile, die für israelische Merkava-Panzer bestimmt sind. Solche Panzer werden in Gaza eingesetzt. Die Verwaltungsgerichte wiesen seine Eilanträge bislang mit der Begründung zurück, er habe kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob der so verwehrte Rechtsschutz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kernfrage des Verfahrens ist, ob staatliche Entscheidungen über Rüstungsexporte gerichtlich überprüfbar sein müssen, wenn dadurch Grundrechte von Menschen gefährdet werden – auch dann, wenn diese außerhalb Deutschlands leben. Relevant wird insofern ein anderer Fall, den das ECCHR unterstützt hatte: In seiner Entscheidung zur US-Airbase Ramstein stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass Deutschland auch im Ausland grundrechtliche Schutzpflichten treffen können. Diese Maßstäbe sind nun auf Rüstungsexporte anzuwenden.
Bedeutung für die Situation in Gaza
Der Beschwerdeführer, der bei israelischen Angriffen seine Frau und sein Kind verloren hat, lebt mit seinen verbliebenen Familienmitgliedern in Gaza in ständiger Gefahr durch fast tägliche militärische Angriffe – auch auf seine Umgebung. Die anhaltende humanitäre Katastrophe wird durch winterliche Kälte und das angekündigte Tätigkeitsverbot für viele humanitäre Hilfsorganisationen – wie etwa gegen Ärzte ohne Grenzen – zusätzlich verschärft. Für ihn und Millionen Menschen in Gaza ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine abstrakte juristische Frage.
Der im Oktober 2025 verkündete sog. Waffenstillstand hat den Menschen in Gaza keine Sicherheit gebracht. Nach Angaben internationaler Organisationen wurden seitdem mehr als 574 Menschen getötet, darunter über 100 Kinder. Luftangriffe, Beschuss und militärische Operationen dauern an: Allein am 4. Februar töteten israelische Angriffe durch Panzer und Bombardierungen mindestens 24 Menschen, darunter sieben Kinder. Erst Tage zuvor hatten israelische Angriffe mindestens 32 Menschen in Gaza getötet, die meisten von ihnen Frauen und Kinder.
Wie aktuelle Medienberichte zeigen, werden Ersatzteile wie die deutschen Panzergetriebeteile nach der Lieferung nach Israel unverzüglich im “Kampfgebiet”, also in Gaza, in Panzer eingebaut: Solche Ersatzteile lagern demnach nicht “einfach in Regalen in Israel”.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird klären, inwieweit deutsche Gerichte den Schutz von Menschenrechten gegenüber politischen und wirtschaftlichen Interessen durchsetzen. Sie ist damit wegweisend für zahlreiche weitere Verfahren, in denen Betroffene effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Entscheidungen mit gravierenden menschenrechtlichen Folgen verlangen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt Deutschland verpflichtet, seine Rüstungsexportpolitik mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht in Einklang zu bringen. Als zweitgrößter Waffenlieferant Israels trägt Deutschland konkrete Mitverantwortung für die menschenrechtlichen Folgen dieser Exporte.
„Die Entscheidung wird zeigen, ob Menschen aus Gaza, deren Grundrechte durch deutsche Rüstungsexporte bedroht sind, Zugang zu deutschen Gerichten erhalten, und ob Gerichte künftig ernsthaft prüfen müssen, ob deutsche Exporte Zivilisten gefährden“, so Dr. Alexander Schwarz, Co-Programmleiter Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR.
Das ECCHR unterstützt den Beschwerdeführer gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan Center for Human Rights und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR).

Entdecke mehr von
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.
