Koloniales Unrecht und Wiedergutmachung

Ehemals kolonisierte Länder und ihre Gemeinschaften fordern zunehmend die Anerkennung kolonialen Unrechts und konkrete Schritte zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Deutschland hat sich zwar zur Aufarbeitung verpflichtet, bisher gibt es jedoch nur einzelne freiwillige Maßnahmen ohne klare rechtliche Grundlage, was Risiken wie inkonsistente Umsetzung, fehlende Langfristigkeit und mangelnde Transparenz birgt. Als globaler Akteur ist Deutschland gefordert, eine glaubwürdige, menschenrechtsbasierte Außenpolitik gegenüber Ländern des Globalen Südens zu gestalten. In unserem Fachgespräch möchten wir gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik diskutieren, welche Ansprüche Deutschland berücksichtigen sollte, um einen kohärenten und langfristig tragfähigen Rahmen für den Umgang mit seiner Kolonialvergangenheit zu schaffen – und Lehren aus dem laufenden Versöhnungsprozess zwischen Namibia und Deutschland zu ziehen.
Mit dabei: Awet Tesfaiesus MdB, Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien, Stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss | Deborah Düring MdB, Sprecherin für Außenpolitik | Claudia Roth MdB, Staatsministerin für Kultur und Medien a.D., Obfrau im Unterausschuss Kultur und Bildungspolitik, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und entwicklungspolitische Sprecherin | Maria Kind, Heinrich-Böll-Stiftung | Kirsten Krampe,Heinrich-Böll-Stiftung | Prof. Dr. Henning Melber, Extraordinary Professor, Institut für Politikwissenschaften, Universität Pretoria | Jephta Nguherimo, Autor und Genozid-Aktivist, Washington D.C. | Dr. Sebastian Spitra, Postdoctoral Researcher, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, Universität Wien | Almaz Teffera, Senior Researcherin, Racism in Europe, Human Rights Watch
02. März 2026 | Hybrides Fachgespräch
Zur Veranstaltung und Anmeldung
Deutscher Bundestag Reichstagsgebäude, Fraktionssitzungssaal Platz der Republik 1 11011 Berlin oder online via Zoom 15:30 Uhr-18:45 Uhr


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