Genfer Konventionen

In Tagen wie diesen, an denen noch mehr Unsicherheit herrscht als schon sonst, noch mehr Ängste und Sorgen die Menschen bedrücken, lohnt ein Blick auf das aktuelle Heft der apuz | Aus Politik und Zeitgeschichte 30-32/2024 (Digital und analog zugänglich)

Der Versuch, die Gewalt des anarchischen internationalen politischen Systems der Staaten durch die Herrschaft des Rechts „einzuhegen“ wird wohl noch lange nicht überflüssig sein, aber jeder Erfolg zählt hier …

„Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde.

Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher.“


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